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2004 - 2014:

 



Was ist der Zweck der Sternenkinder-Stiftung?

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige  Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Sternenkinder-Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an solche steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Schleswig-Holstein wohnende Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren mit massiven Sprachstörungen betreuen und fördern.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahme:

Die beantragende Einrichtung weist mit einem sonderpädagogischen bzw. ärztlichen Gutachten oder einer entsprechenden Stellungnahme der betreuenden Erzieher/ innen / Lehrkräfte nach, dass ein oder mehrere Kinder mit entsprechendem Handicap in dieser Institution betreut werden.

Die Stellungnahme soll Angaben enthalten über die Höhe der benötigten finanziellen Unterstützung und wofür diese verwendet werden sollen.


Mit Vorlage dieser Unterlagen kann ein Antrag auf Förderung durch die Stiftung gestellt werden.

Die Stiftung entscheidet auf der Grundlage des Schweregrades der Sprachstörung, welche Einrichtungen eine Förderung erhalten.



Warum?

Muss leider sein:

Rechtliche Regelungen

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.                                        
Die von der Stiftung Begünstigten werden schriftlich informiert. Sie erhalten die beantragten Mittel zur Verfügung gestellt, sofern die Stiftung in der Lage ist, diese zu finanzieren.

Die Förderung durch die Stiftung erfolgt einmalig; es kann jedoch in dem darauf   folgenden Jahr ein weiterer Antrag auf erneute Förderung gestellt werden.

Antragstellerinnen/Antragsteller,  die nicht durch die Stiftung begünstigt werden können, erhalten ebenfalls einen schriftlichen Bescheid.

Über die mögliche Zur-Verfügung-Stellung finanzieller Mittel wird auf dieser Internetseite sowie durch direkte Anschreiben informiert.

Warum gibt es diese Stiftung?

Sprachstörungen für Kinder im vorschulischen Alter erschweren die Verständigung mit ihren Spielkameraden und den Erwachsenen ihrer Umgebung.

Sprachstörungen für Kinder im Schulalter bedeuten darüber hinaus, dass sich das Verständnis für Zusammenhänge und das gesamte schulische Lernen nicht altersgemäß oder nur verzögert entwickeln kann.

In Schleswig-Holstein werden Kinder mit Sprachbehinderungen  u.a. in Kindertages- einrichtungen, Präventionskursen, Kombiklassen, Ambulatorien und freien Therapiepraxen sprachtherapeutisch gefördert.

Oftmals jedoch kann die häus- liche, absolut notwendige Fortführung und Umsetzung des in der Therapie gelernten Stoffes nicht ausreichend ge­währleistet werden, da die hierzu erforderlichen Materialien von den schu­lischen oder logopädischen  Einrichtungen nicht ausge- liehen werden dürfen oder können und die Eltern über keine finanziellen Mittel zur Selbstan­schaffung verfügen.

Die Folge dieses Umstandes ist in der Regel, dass diese hilfsbedürftigen Mäd­chen und Jungen weit mehr Zeit für die Beseitigung ihrer Sprachbehin- derung benötigen und daher häufig auch bedingt durch die Schwere ihrer Sprachbe­hin- derung als solcher -   Therapieun- lust, Therapieresistenz und schließlich sogar Verhaltens- probleme  entwickeln.

Steuerbegünstigte Einrichtungen, die sich um die Betreuung und Förderung dieser Kinder kümmern, sollen auf Antrag von der Stiftung unterstützt werden.



 

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